Sehr geehrte Fahrgäste,
aus gegebenem Anlass weisen wir erneut auf die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in den öffentlichen Verkehrmitteln mit.
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und den dazugehöhrigen Einrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Davon ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahren und vorerkrankte Personen, die ein Attest über die Befreiung von der Maskenpflicht besitzen. Der Fahrgast ist verpflichtet, das Attest mit sich zu führen und dem Fahrpersonal auf verlangen vorzulegen, wenn er ohne Maske beförfert werden will.
Das Fahrpersonal ist berechtigt, Fahrgästen, die weder eine Maske tragen, noch ein entsprechendes Attest vorlegen können oder wollen, die Mitfahrt zu verweigern.
Im Notfall kann die Polizei hinzu gerufen werden.
Wir bitten Sie hiermit um Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen und auch darum, sich selbst zu schützen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt! Bleiben Sie gesund!